Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung

Die Buchung der Führung kann per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung zustande und ist für beide Vertragspartner rechtlich verbindlich. Bei der Buchung akzeptiert der Kunde die AGB des Gästeführers.

Honorare

Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beschreibungen der Führungen. Die Honorare enthalten 19% Umsatzsteuer, da der Gästeführer kein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist.

Stornierungsfristen

Stornierungen durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage des Auftraggebers am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen der Gruppe wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe (100%) in Rechnung gestellt.

Der Auftragnehmer kann jederzeit aus wichtigem Grund [wie Wetterverhältnisse] die Führung stornieren oder einen Ersatz stellen. Sollten Aufträge durch den Auftragnehmer storniert werden, so hat der Kunde die Wahl, die Führung neu zu terminieren oder den gezahlten Betrag erstattet zu bekommen.

Gesonderte Stornierungsfristen | Weinführung

Die Weinführung ist 14 Tage im Voraus zu zahlen. Eine Stornierung der Führung und eine verbundene Rückerstattung des Betrages ist 5 Werktage vor dem gebuchten Termin nicht mehr möglich.

Teilnehmerzahl

Die reguläre Teilnehmerzahl bei den Führungen beträgt maximal 25 Personen. Sollte entgegen einer anders lautenden Bestellung die Teilnehmerzahl überschritten werden, berechnet der Auftragnehmer ab der 26. Person 2,-- EUR pro Person.

Bei Radtouren ist die Teilnehmerzahl aus sicherheitstechnischen Gründen auf 15 Personen und ein Mindestalter von 14 Jahren beschränkt.

Zahlungsweise

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Führungstag direkt bei dem Auftragnehmer in bar gegen Quittung oder Rechnung. Eintrittsgelder und weitere anfallende Kosten sind im Gästeführerhonorar nicht enthalten.

Wartezeit

Bei Verspätung des Auftraggebers wartet der Auftragnehmer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Eintreffen des Auftraggebers innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Führung entsprechend verkürzt. Sofern es möglich ist, kann die ursprünglich vorgesehene Dauer eingehalten werden - allerdings mit entsprechender Honorarerhöhung. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.

Haftung

Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In den übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Das Betreten von Gebäuden (z.B. Rathausturm) im Rahmen einer Führung erfolgt auf eigene Gefahr.

Versicherungsschutz

Für die Tätigkeit als Gästeführer besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadensversicherung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvgd.org.

Sonstiges

Bei Amtshandlungen oder Veranstaltungen kann es vorkommen, dass die Führung in Kirchen und anderen öffentlichen Gebäuden trotz Bestätigung nicht stattfinden kann.

Hygienekonzept

Aufgrund der jeweils geltenden Vorschriften kann es zu kurzfristigen Abweichungen | Einschränkungen kommen. Bitte informieren Sie sich vor Führungsbeginn über die aktuelle Inzidenz und die geltenden Regeln unter www.braunschweig.de.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen eine angenehme Stadtführung in Braunschweig. Für weitere Informationen oder Fragen nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.